Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen können Zuschüsse aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten. Zum Beispiel für:
- kulturelle und sportliche Freizeitaktivitäten,
- Mittagessen in Hort, Kitas oder Schulen.
- Klassenfahrten,
- Schülerbeförderung (sofern Kosten nicht durch den Landkreis Heilbronn
gedeckt werden) und - Lernförderung.
Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.
Familien, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen, wenden sich für Leistungen aus dem Bildungspaket an das Jobcenter Landkreis Heilbronn, Bahnhofstraße 1 in Heilbronn, Tel. 0180/100264750869.
Wer Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag bekommt, findet seine Ansprechpartner im Sozial- und Versorgungsamt des Landratsamtes Heilbronn, Tel. 07131/994-329.
| Artikel drucken | Dieser Beitrag wurde von admin am 16. Juni 2011 um 09:59 veröffentlicht und unter Diakonie abgelegt. Du kannst allen Antworten zu diesem Beitrag durch RSS 2.0 folgen. Die Antwortfunktion ist momentan deaktiviert, aber du kannst einen Trackback von deiner eigenen Seite hinterlassen. |
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